Riester-Rente

Stand: 28. September 2026

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, eingeführt 2002. Wer genug einzahlt, bekommt Zulagen und kann Beiträge von der Steuer absetzen. Ab 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle, bestehende Verträge haben Bestandsschutz.

Die Riester-Rente ist nach dem früheren Arbeitsminister Walter Riester benannt. Sie sollte die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus ausgleichen.

So funktioniert sie:

  • Grundzulage: 175 Euro im Jahr.
  • Kinderzulage: 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro.
  • Voraussetzung für die volle Zulage: Einzahlung von 4 Prozent des Vorjahresbruttos, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr.
  • Steuer: Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden, die Auszahlung im Alter wird versteuert.

Kritisiert wurde die Riester-Rente vor allem wegen hoher Kosten und geringer Renditen vieler Verträge, auch durch die vorgeschriebene Garantie auf die eingezahlten Beiträge.

Mit dem Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027 ändert sich die Förderung. Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Kündigen ist fast immer die teuerste Wahl, weil Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Verwandte Begriffe: Altersvorsorgedepot, Betriebliche Altersvorsorge

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