Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Stand: 28. September 2026

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Meist wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Vertrag eingezahlt, steuer- und sozialabgabenfrei bis zu bestimmten Grenzen. Der Arbeitgeber muss dazu in der Regel mindestens 15 Prozent zuschießen.

Bei der bAV zahlt nicht der Staat, sondern der Arbeitgeber mit. Die häufigste Form ist die Entgeltumwandlung: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt direkt in einen Vorsorgevertrag. Weil darauf bis zu Grenzen keine Steuern und Sozialabgaben anfallen, sinkt dein Netto weniger stark als der Beitrag.

Die wichtigsten Punkte:

  • Rechtsanspruch: Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
  • Zuschuss: Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent dazugeben, soweit er selbst Sozialabgaben spart.
  • Durchführungswege: Es gibt fünf, bei der Entgeltumwandlung verbreitet sind Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Welchen Weg und welchen Anbieter es gibt, bestimmt der Arbeitgeber.
  • Bindung: Das Geld ist bis zur Rente gebunden und wird im Alter versteuert.

Verwandte Begriffe: Entgeltumwandlung, Altersvorsorgedepot

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