Entgeltumwandlung
Stand: 28. September 2026
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Das Geld wird stattdessen in deine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Bis zu gesetzlichen Grenzen fallen darauf keine Steuern und Sozialabgaben an, und der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss dazu.
Entgeltumwandlung ist der häufigste Weg in die betriebliche Altersvorsorge. Du vereinbarst mit deinem Arbeitgeber, dass ein fester Betrag deines Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in einen Vorsorgevertrag eingezahlt wird.
Der Vorteil liegt in der Reihenfolge: Der Beitrag geht vom Brutto ab, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. 2026 bleiben bis zu 676 Euro im Monat steuerfrei und bis zu 338 Euro im Monat sozialabgabenfrei. Dein Nettogehalt sinkt deshalb weniger, als du einzahlst.
Dazu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Weil der Arbeitgeber durch die Umwandlung selbst Sozialabgaben spart, muss er mindestens 15 Prozent deines Beitrags dazugeben, soweit er tatsächlich spart.
Es gibt auch Nachteile. Weniger Sozialabgaben bedeuten etwas geringere Ansprüche in der gesetzlichen Rente. Und im Alter werden die Auszahlungen versteuert und sind in der Regel kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Verwandte Begriffe: Betriebliche Altersvorsorge, Altersvorsorgedepot
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